Die Aktionsträgerschaft - ATS (Substantiv, feminin)

Das Wort „Aktionsträgerschaft“ ist ein zusammengesetztes Wort der Begriffe „Aktionsträger“ und „Gemeinschaft“ und hat seinen Ursprung im Bereich des Prozessmanagements zur Optimierung der Geschäftsprozesse.
Unter dem Begriff „Aktionsträger“ versteht man Personen oder Sachmittel, die definierte und ergebnisorientierte Aufgaben (Arbeitsprozesse) als Bestandteil einer Prozesskette ausführen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsprozess_(Betriebswirtschaft))

 

Folglich ist die Aktionsträgerschaft die Gemeinschaft einzelner Aktionsträger, deren Aktionen inhaltlich verbunden sind. Die Mitwirkenden innerhalb dieser Aktionsträgerschaft arbeiten gemeinsam zusammen, um ein übergeordnetes Ziel zu erreichen.

Häufig wird der Begriff „Aktionsträgerschaft“ auch unter der abgekürzten Formulierung „ATS“ verwendet.

 

Beispiel:

In einem Unternehmen kommt es zu Lieferschwierigkeiten auf Grund von Verzögerungen im Produktionsablauf. Folglich müssen bestimmte Aktionen gestartet werden, um die Verzögerung zu beseitigen und die geplanten Lieferungen zum vereinbarten Termin sicherzustellen . Die dazu benötigten Aktionen verteilen sich auf verschiedene Unternehmensbereiche. So kann es unter Umständen notwendig sein, dass im Rahmen eines Abweichungsmanagements die Bereiche Qualitätswesen, Engineering, Fertigung, Einkauf und Montage zusammen arbeiten müssen. Die Zuordnung der Aktionen zum jeweiligen Aktionsträger werden in einem Tool aufbereitet, sodass eine organisatorische Bündelung (Team/Center/Bereich) vollzogen werden kann. Diese Bündelungsfunktion entspricht dem Terminus „Aktionsträgerschaft“ auf den entsprechenden hierarchischen Organisationsebenen. Unter anderem nutzt das Supply Chain Management diese Möglichkeit, um bei der großen Anzahl von Abweichungen die richtige Priorisierung bzw. Abarbeitungsreihenfolge im jeweiligen Bereich sicherzustellen.

 

Weitere Darstellungen oder Analysen (z.B. Kennzahlen) im Rahmen der Aktionsträger sind denkbar.

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© Christoph Santjohanser